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AGBs

Präambel

Die Horse of Europe GmbH (im Folgenden auch „Horse of Europe“) bietet ihren Kunden verschiedene Dienste und Leistungen unter anderem auf der Internetseite www.horseofeurope.de (horseof.eu, horseofeurope.com horseofeurope.eu) (im Folgenden auch „Leistungen“) zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) an.

I. Allgemeines / Geltungsbereich

Die Horse of Europe bietet die Vermittlung von Pferden zum Kauf/Verkauf/Leasing sowie damit verbundene Dienstleistungen im Bereich des Pferdesports an. Hierzu betreibt die Horse of Europe im Internet unter www.horseofeurope.de ein Onlineportal (nachfolgend auch „Portal“ genannt) auf welchem die angebotenen Vermittlungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen entgeltlich angeboten werden.

Für die Vermittlungstätigkeit sowie für sämtliche Rechtsverhältnisse zu den Kunden der Horse of Europe werden diese AGB zugrunde gelegt. Die AGB sind im Verhältnis zwischen dem Nutzer und Horse of Europe mit dem Aufruf der Internetseite und/oder dem Erwerb/ der Inanspruchnahme der Leistungen der Horse of Europe auch ohne ausdrückliche Zustimmung verbindlich vereinbart. Der Kunde erkennt diese AGB an.

Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich von/durch Horse of Europe zugestimmt. Diese AGB gelten insbesondere auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Nutzers die Dienstleistungen vorbehaltlos entgegengenommen werden.

II. Gegenstand der angebotenen Dienstleistungen / Leistungsumfang

Die Horse of Europe wird ausdrücklich nur als Vermittler der Pferde tätig. Der jeweilige Kaufvertrag wird zwischen dem Käufer und dem Verkäufer des Pferdes geschlossen. Auf den konkreten Inhalt der abzuschließenden Kaufverträge hat die Horse of Europe daher keinen Einfluss und wird bei Kaufvertragsabschluss auch nicht als Erfüllungsgehilfe oder Vertreter der Vertragsparteien tätig . Beiden Vertragsparteien wird eine anwaltliche Beratung vor Abschluss des Kaufvertrages empfohlen.

Sämtliche Ansprüche, welche aus dem Kaufvertrag resultieren, sind unmittelbar zwischen dem Verkäufer und Käufer abzuwickeln. Hierzu zählen sowohl die Primärpflichten (Übergabe des Pferdes und Zahlung des Kaufpreises) als auch sekundäre Ansprüche, insbesondere Gewährleistungsrechte.

Die Horse of Europe bietet ihren Kunden folgende Vermittlungstätigkeiten und Dienstleistungen an:

1. Vermittlung von Sportpferden

a.) Horse of Europe präsentiert Sportpferde ausgewählter Ställe (Partnerställe) auf der Website und bewirbt diese Pferde. Falls dadurch ein Kauf zustande kommt, erhält Horse of Europe eine Provision von ihrem Auftraggeber. von 10 % des Verkaufspreises zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von dem Verkäufer des Pferdes (Partnerstall).

Für die Erstellung eines Inserates ist das von Horse of Europe vorgegebene Verkaufsformular wahrheitsgemäß auszufüllen und es sind Videos und Fotos des Pferdes zur Verfügung zu stellen.

Horse of Europe erstellt daraufhin ein Inserat mit den entsprechenden Angaben, Fotos und Videos zu dem Pferd. Vor der Freischaltung des Inserats erhält der Auftraggeber einen Entwurf des Inserates zur Freigabe.

Über das Verkaufsformular auf dem Portal ist es angemeldeten Kunden widerruflich gestattet, über entsprechende Formulare Pferde zu Verkaufszwecken einzustellen oder Pferde zu Kaufzwecken zu suchen.

Es ist nicht gestattet, Pferde, die im Eigentum von Dritten stehen zum Verkauf einzustellen.

Voraussetzung für die Einstellung eines Pferdes zum Verkauf ist, dass es sich zu diesem Zeitpunkt im Eigentum des Einstellenden oder dessen Auftraggebers befindet und frei von Rechten Dritter ist.

Ein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung eines Inserates besteht nicht.

b.) Kaufinteressenten können auf dem Portal www.horseofeurope.deüber ein von Horse of Europe zur Verfügung gestelltes Formular eine Suchanfrage aufgeben. Daraufhin sucht Horse of Europe bei verschiedenen Partnerställen nach einem den Suchkriterien entsprechenden Pferd für den Interessenten und präsentiert es ihm zum Kaufzweck. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Falls ein Kauf zustande kommt, erhält Horse of Europe eine Provision von dem Anbieter des Pferdes 10 % des Verkaufspreises zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von dem Verkäufer des Pferdes (Partnerstall).

Der Provisionsanspruch gegenüber dem Verkäufer des Pferdes wird mit Abschluss des Kaufvertrages fällig, wenn der Kaufvertragsabschluss auf der Nachweis- / Vermittlungstätigkeit der Horse of Europe beruht. Der verkaufswillige Nutzer hat Horse of Europe ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen, mit wem, zu welchem Datum und zu welchem Kaufpreis der Pferdekaufvertrag geschlossen worden ist.

2. Zusatzleistungen

Horse of Europe unterstützt Kaufinteressenten im Rahmen eines einzelvertraglich näher festzulegenden zusätzlichen Service-Pakets vor Ort kaufvorbereitend und ggf. kaufbegleitend bei der Suche nach einem Pferd. Hierzu gehören u.a. das Training, die Betreuung und Beratung während des Probierens von Pferden sowie ein Fahrservice und weitere organisatorische Unterstützung. Diese Leistungen sind gesondert zu vereinbaren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Horse of Europe organisiert auf Wunsch des Käufers den Transport und die Versicherung des Pferdes zum Käufer auf seine Kosten und Gefahr.

Horse of Europe wird auch bezüglich etwaiger Reiseleistungen ausschließlich als Vermittler tätig. Horse of Europe erbringt und vermittelt keine touristischen Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen im Sinne einer Pauschalreise. Horse of Europe ist daher auch nicht Reiseveranstalter im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a-m BGB.

III. Anmeldung eines Nutzerkontos

Für die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen der Horse of Europe ist die Anmeldung eines Nutzerkontos erforderlich . Anmelden können sich volljährige natürliche und juristische Personen.

Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Anmeldung erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben, insbesondere seinen Vor- und Nachnamen. Weder Abkürzungen oder Initialen noch

Künstler- oder Fantasienamen sind zulässig. Bei einer Änderung der Daten des Nutzers nach erfolgter Anmeldung hat der Nutzer seine Angaben unverzüglich zu aktualisieren.

Horse of Europe behält sich vor, die Anmeldung des Nutzers ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

IV. Nutzung des Internetportals

Auf dem Portal der Horse of Europe können sowohl unentgeltliche als auch kostenpflichtige Dienste zur Verfügung stehen. Kostenpflichtige Dienste sind jeweils als solche gekennzeichnet.

Es besteht für den Kunden kein Anspruch auf Fortbestand oder Erweiterung unentgeltlicher Leistungen und Inhalte.

Horse of Europe ist jederzeit berechtigt, auf dem Portal bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher oder entgeltlicher Dienste einzustellen. Auf die berechtigten Interessen der Kunden wird Horse of Europe hierbei Rücksicht nehmen.

Die auf dem Portal zugänglichen Inhalte dürfen – mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle oder soweit vertraglich vereinbart – nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber kopiert, verbreitet oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden. Untersagt ist insbesondere der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten.

Eine Datensicherung ist nicht Vertragsgegenstand.

Den Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, selbst Inhalte (Texte, Bilder, Videos, sonstige Dateien) im Rahmen von Angeboten und Gesuchen einzustellen . Nutzer sind alleine für die von ihnen auf dem Portal eingestellten Inhalte, einschließlich hochgeladener Dateien verantwortlich. Nutzer dürfen keine Inhalte einstellen, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen, gegen die Grundsätze des Jugendschutzes oder die guten Sitten verstoßen.

Horse of Europe ist berechtigt, Inhalte, die gegen diese Geschäftsbedingungen verstoßen und die Rechte anderer Kunden oder Dritte in unangemessener Weise beeinträchtigen, nicht zur Nutzung zuzulassen, zu sperren oder zu löschen.

Die Kunden haben für die Gestaltung der Inhalte ihrer Inserate geltende gesetzliche Regelungen zu beachten.

Kunden sind verpflichtet, Mängel oder gesundheitliche Einschränkungen des Pferdes darzulegen. Im Abstand von 14 Tagen sind eingestellte Inserate vom Kunden auf Aktualität der Angaben zu überprüfen.

V. Vertragslaufzeit und Kündigung

Nach der Beauftragung durch den Kunden läuft der zwischen Horse of Europe und dem Kunden geschlossene Vertrag auf unbestimmte Zeit. Soweit keine speziellere Regelung vereinbart wurde, kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien mit einer ordentlichen Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine entsprechende Erklärung in Textform.

Der Vertrag endet im Übrigen mit Abschluss eines von Horse of Europe vermittelten Kaufvertrages, es sei denn, der Auftraggeber hat weitere Pferde über Horse of Europe inseriert. Dann endet der Vertrag erst nach Abschluss des Kaufvertrages über das zuletzt verbliebene Pferd.

Sollte bereits ein Besichtigungs- und Probetermin mit einem Kaufinteressenten vereinbart sein, so verpflichtet sich der Auftraggeber, das angebotene Pferd in der Zwischenzeit nicht anderweitig zu veräußern. Andernfalls haftet er gegenüber Horse of Europe für den daraus entstandenen Schaden.

Sollte bereits ein Besichtigungs- und Probetermin mit einem verkaufswilligen Kunden vereinbart worden sein, so hat der kaufinteressierte Kunde spätestens 14 Tage vor dem Termin die Vertragslösung in Textform mitzuteilen. Andernfalls haftet er gegenüber Horse of Europe für den daraus entstanden Schaden.

VI. Haftung

Die Gewährleistungsrechte bei Mängeln der Leistungen der Horse of Europe richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies bezieht sich ausdrücklich nicht auf die von der Horse of Europe vermittelten Pferdekaufverträge. Dort ist die Horse of Europe kein Vertragspartner und haftet mithin nicht für etwaige Mängel der Pferde.

Horse of Europe haftet unbeschadet der vorstehenden Regelung zu Gewährleistungsrechten und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen sind die vermittelten Pferdekaufverträge.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

VII. Schlussregelungen

Hinweis zur Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt auf der Internetseite die Möglichkeit zur Verfügung, ein Beschwerdeverfahren zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS) durchzuführen. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Gerichtsstand und Rechtsanwendung

Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Horse of Europe. Horse of Europe ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

Für alle Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zur Horse of Europe gilt das unvereinheitlichte deutsche Recht, namentlich das Recht des BGB/HGB. Die Geltung des UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

Änderung dieser Bedingungen

Horse of Europe behält sich vor, Bestimmungen diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die Änderungen wird Horse of Europe dem Kunden in Schriftform oder Textform an die vom Kunden angegebene E-Mail- oder postalische Adresse spätestens 2 Wochen vor ihrem

Inkrafttreten zusenden. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Mitteilung und setzt dieser die Inanspruchnahme der Nutzung der Leistungen, insbesondere Dienste von Horse of Europe auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, gelten die geänderten AGB als angenommen. Horse of Europe verpflichtet sich, den Nutzer in der Mitteilung, die die geänderten Bestimmungen enthält, gesondert auf die Bedeutung der 2 Wochen- Frist hinzuweisen.

Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB innerhalb der vorstehend angeführten Frist, bleibt Horse of Europe berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden ordentlich mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Vorrang der deutschen Fassung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es in deutscher und in englischer Fassung. Für den Fall von Widersprüchen gilt die deutsche Fassung allein; bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend.

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